Die E-Rechnung in der Türkei: e-Fatura und e-Arşiv| EDICOM DE (2024)

Die E-Rechnung ist für türkische Unternehmen seit 2014 verpflichtend, als die Eingliederung von Unternehmen begann.

Neben der schrittweisen Einführung der Pflicht für Unternehmen im Bereich B2B, gilt die Pflicht auch im Bereich B2G.

Neue Steuerpflichten

Gemäß den Vorgaben der türkischen Steuerbehörde TRA müssen alle Rechnungen (e-Fatura und e-Arşiv) ab September 2023 einen QR-Code enthalten.

Öffentliche Auftraggeber (B2G)

  • Ab März 2021 sind alle öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Lieferanten mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Türkischen Lira (TL), die bei der Turkish Revenue Administration (TRA)registriert sind, können ihre E-Rechnungen nun durch die Angabe von KAMU kennzeichnen. Diese Lieferanten können Rechnungen an öffentliche Auftraggeber übermitteln, indem sie KAMU in der Rechnung angeben.
  • Ab Juli 2021: Alle privaten und öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter abführen, müssen ihre Rechnungen an das TRA-Portal senden.

Private Unternehmen (B2B)

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Millionen türkische Lira ist die E-Rechnung im Bereich B2B Pflicht.

  • Ab Juli 2021:
    • Die Unternehmen, die von der Pflicht ausgenommen sind, müssen Rechnungen mit einem Wert von mehr als 5.000 türkische Lira bzw. bei einem Tagesumsatz von mehr als 30.000 türkische Lira im Format e-Arşiv übermitteln.
    • Die Deklaration von elektronischen Tickets im e-Adisyon-Format wird zudem verpflichtend. Unternehmen im Dienstleistungssektor (z. B. Tourismus und Restaurants), die Papierrechnungen ausstellen, müssen diese nun im elektronischen Format e-Adisyon deklarieren. Die TRA wird eine Liste der betroffenen Unternehmen veröffentlichen, die die neue Verordnung innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung einhalten müssen.
  • Ab Juli 2023: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als drei Millionen türkische Lira (140.000 €) in 2022 müssen ihre Rechnungen (e-Fatura und e-Arşiv) an das TRA-Portal übermitteln.

Weitere Änderungen

Es ist davon auszugehen, dass die elektronischen Spesenabrechnungen von E-Gider Pusulu in Kürze gemeldet werden müssen. Derzeit müssen diese nur auf freiwilliger Basis gemeldet werden.

Die elektronische Rechnung in der Türkei: e-Fatura und e- Arşiv

Das elektronische Rechnungsstellungssystem in der Türkei unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Typen von Rechnungen. Der erste Typ ist die e-Fatura, eine E-Rechnung, die für B2B-Transaktionen zwischen in der TRA registrierten Unternehmen verwendet wird. Die zweite Art ist die E-Arşiv, die E-Rechnung, die für B2B- und B2C-Transaktionen mit Unternehmen verwendet wird, die nicht in der TRA registriert sind. Derzeit müssen alle türkischen Unternehmen mit einem jährlichen Rechnungsvolumen von mehr als 5 Millionen TR je nach Registrierungsstatus des Rechnungsempfängers die E-Fatura und die E-Arsiv ausstellen.

e-Fatura

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als vier Millionen türkische Lira müssen die e-Fatura ausstellen.

e-Arşiv Fatura

Die e-Arşiv Fatura sind die E-Rechnungen, die an alle Kunden ausgestellt werden müssen, die nicht bei der TRA registriert sind. Die verpflichteten Unternehmen müssen diese Rechnungen auf elektronischem Wege an die Empfänger senden. Dies stellt eine große Herausforderung dar, da viele Empfänger nicht über integrierte Lösungen verfügen. Um diese Herausforderung zu lösen, bietet EDICOM Unternehmen die Möglichkeit, e-Arşiv Fatura an diese Kunden über das Business@mail-Modul zu senden. Die Veröffentlichung der Rechnungen erfolgt vollkommen automatisch und ist in das ERP-System die Unternehmen integriert. Jedes Mal, wenn eine E-Rechnung verschickt wird, erhalten der Empfänger eine E-Mail mit der Rechnung. Die Lösung bietet eine Reihe von Benachrichtigungen, die die Rechnungssteller über den Status der Rechnungen informieren und eine vollständige Kontrolle der Kommunikationsflüsse mit den Kunden gewährleisten.

E-Irsaliye - E-Waybill

E-Irsaliye, E-Delivery oder E-Waybill müssen von den Unternehmen, die E-Rechnungen ausstellen müssen, beim TRA-Portal gemeldet werden.

Der Entwurf ändert auch die Regelung für die Ausstellung elektronischer Lieferscheine. Die Erstellung elektronischer Lieferscheine wird für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Lira im Jahr 2021 zur Pflicht.

Voraussetzungen für die elektronische Rechnungsstellung in der Türkei

  • Unternehmen, die in der Türkei E-Rechnungen ausstellen wollen, müssen sich mit ihrer VKN-Steuernummer bei der TRA registrieren.
  • Außerdem müssen die Unternehmen eine Reihe von Dokumenten ausfüllen, die auf dem Regierungsportal veröffentlicht werden. Ihr Steuerberater wird genau festlegen, welche Informationen Sie melden müssen.
  • Die Unternehmen müssen über ein digitales Zertifikat und ein elektronisches Siegel verfügen, um sich gegenüber der TRA identifizieren zu können und um die Sicherheit aller im Portal durchgeführten Vorgänge zu gewährleisten.

Wie funktioniert die E-Rechnung in der Türkei?

Die Türkei hat ein zentralisiertes E-Invoicing-System für B2B und B2G über das Portal der türkischen Steuerverwaltung (TRA) eingeführt.

Nach der Genehmigung durch die TRA müssen die Unternehmen die Rechnungen im Format UBL-TR 1.2 melden. Dieser Prozess wird automatisch und sofort durch unsere EDICOM Global E-Invoicing Platform durchgeführt. Unsere Lösung empfängt die Daten aus dem ERP-System und wandelt sie dann in das entsprechende Format um. Nach der Validierung werden sie an die TRA gemeldet. Sobald die TRA die Nachricht genehmigt hat, wird das Rechnungsdokument an die Empfänger gesendet.

E-Rechnungen müssen über den Zeitraum von zehn Jahren sicher archiviert werden. Die sichere Archivierungslösung muss die Integrität der Dokumente über den gesamten Aufbewahrungszeitraum durch die digitale Signatur der archivierten Dokumente gemäß dem nationalen Standard gewährleisten.

Die Global E-Invoicing Platform ermöglicht die zentrale, automatische und sichere Ausstellung und den Empfang jeder E-Rechnung, unabhängig vom Land, in dem sie erstellt wird. Die Lösung kann die Dokumente an die aktuelle Gesetzgebung in jedem Land anpassen.

Entwicklung der E-Rechnung in der Türkei

Der Prozess der E-Rechnung in der Türkei begann 2010 mit der Verabschiedung des Steuerverfahrensgesetzes (VUK), das die E-Rechnung der Papierrechnung rechtlich gleichstellte. Im Jahr 2014 begann die Implementierung der E-Rechnung und seitdem sind Unternehmensgruppen verpflichtet alle Rechnungen elektronisch auszustellen, abhängig von ihrem Jahresumsatz. Derzeit wird die Einführung der E-Rechnung im öffentlichen Sektor durchgeführt.

  • 2011 – Unternehmen aus dem Öl-, Alkohol- und Tabaksektor waren die ersten, die zur Ausstellung E-Rechnungen verpflichtet wurden.
  • 2014 – Unternehmen mit einem Rechnungsvolumenvon mehr als 25 Mio. TL
  • 2016 – Unternehmen mit einem Rechnungsvolumenvon mehr als 10 Mio. TL
  • 2019 – Unternehmen mit einem Rechnungsvolumenvon mehr als 5 Mio. TL
  • 2020 – Die Deklaration der E-Waybill E-Irsaliye für alle elektronischen Rechnungsaussteller
  • 2021 – Alle öffentlichen Einrichtungen müssen in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen
  • 2021 – Alle privaten oder öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitssektors, die eine Vereinbarung mit der SGK haben
  • 2021 – Alle Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in der TRA zu registrieren, müssen Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von 5000 TL oder mehr im E-Arsiv Fatura Format melden
  • 2022–Ab Juli 2022 gilt die Pflicht auch für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 4 Millionen Lira im Jahr 2021.
  • 2023–Ab 2023werden dann auch Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 3 Millionen Lira im Jahr 2022 dazu verpflichtet sein.
  • September 2023: Die Angabe eines QR-Codes auf Rechnungen (e-Fatura und e-Arşiv) wird Pflicht.

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